Leistungen

PLANUNGSPHASE

Vorentwurf oder Grundlagenermittlung:

Erfassen des Bauherrenwunsches unter Berücksichtigung der baulichen Machbarkeit gem. geltenden Bauvorschriften. Ausarbeiten des Konzeptes, unter Einbeziehung der vorgegebenen Anforderungen. Baukostengrobschätzung nach Brutto – Rauminhalt bzw. bestehende Fläche.

Entwurf:

Ausarbeiten der Grundlagen als Lösungskonzept, sodass darauf aufbauend die weiteren Planungsschritte fortgesetzt werden können. Diese Konzepte erstrecken sich bis zu Grundrissen, Schnitten und Ansichten.

Einreichplanung (Baugenehmigungsverfahren):

Die zur Erlangung einer Baubewilligung bzw. Baugenehmigung erforderlichen Plandarstellung, Berechnungen und Beschreibungen.

Ausführung und Detailplanung (Polierplanung):

Durcharbeiten einer erfolgreichen zugrunde liegenden Planung. Zeichnerische Darstellung des Werkes samt allen für die Errichtung notwendigen Angaben.

Bauphysikalische Berechnungen!:

Ermittlung der für ein Gewerk notwendigen bauphysikalischen Nenndaten. Einarbeiten in die Einreich- bzw. Ausführungsplanung. Erstellen eines ab 2006 vorgeschriebenen Energieausweises. Basis von Förderungen bzw. baupolizeilichen Anforderung.

Erstellen von Leistungsbeschreibungen (Ausschreibungstätigkeit):

Ausarbeiten von Ausschreibungen auf Basis vorliegender Planung. Ermitteln von Massenberechnungen und Aufteilen in verschiedene Bereiche der Ausschreibung und deren Gewerke. Einholen von Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich beteiligten Personen.

AUSFÜHRUNGSPHASE

Technische, geschäftliche und künstlerische Oberleitung der Bauausführung:

Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche, Einholen von Anboten, Prüfen und Werten der Anbote, einschließlich aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen unter Mitwirkung aller anderen der der Planung fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken. Mitwirken bei der Auftragsvergabe, Vertretung des Bauherrn vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts, Teilnahme an Verhandlungen, Koordinieren der ausführenden Arbeiten, Aufstellen eines Zeit- und Zahlungsplanes.

Örtliche Bauaufsicht:

Überwachung der Ausführung des Werkes auf Übereinstimmung mit den Baubewilligungen, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften, Koordinieren der an der Überwachung fachlich Beteiligten, Überwachung des Zeitplanes, Prüfen der Bautagesberichte, gemeinsames Aufmass mit den ausführenden Unternehmen. Abnahme der Leistungen unter Mitwirken anderer an der Planung und Überwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Rechnungsprüfungen, Kostenzusammenstellungen, Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme daran, Übergabe des Werkes, Zusammenstellen und Übergeben der erforderlichen Unterlagen, Auflisten der Gewährleistungsfristen.